Vermögenswirksame Leistungen (VL): Mit Sparplänen Förderungen einstreichen

Geld vom Arbeitgeber und vom Staat bekommen – das klingt verlockend. Mit einem VL-Sparplan ist das möglich. Bevor du loslegst, solltest du dich aber mit den Produkten, Voraussetzungen und Einkommensgrenzen vertraut machen. Wir haben dir die wichtigsten Infos zusammengestellt.

So viel VL-Förderung bekommst du von Arbeitgeber und Staat

Vermögenswirksame Leistungen, auch bekannt als VL oder VwL, sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die maximal 40 Euro im Monat betragen, also 480 Euro pro Jahr. In vielen Unternehmen ist die Förderung Teil der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Sie soll Arbeitnehmer:innen dabei unterstützen, Vermögen aufzubauen. Im besten Fall übernimmt dein Betrieb den gesamten Betrag. Dazu ist letzterer aber nicht verpflichtet. Zahlen deine Vorgesetzten beispielsweise nur 25 Euro VL, kannst du die Differenz (also 15 Euro) selbst aufstocken.

Doch aufgepasst: Du erhältst die Leistungen nicht automatisch. Du musst sie selbst bei deinem Arbeitgeber beantragen und dann einen Nachweis über deine gewählte Kapitalanlage erbringen. Dabei kann es sich um einen Bausparvertrag oder diverse Sparpläne handeln. Mit Sparplänen investierst du regelmäßig eine bestimmte Summe in deine Geldanlage.

Vermögenswirksame Leistungen werden nie direkt ausgezahlt, sondern in ein Anlageprodukt investiert. Die VL gelten nur für bestimmte Produkte. Du kannst ein bereits bestehendes Produkt nutzen – sofern dieses sich eignet – oder etwas Neues abschließen.

Förderung vom Staat möglich

Zusätzlich zum Geld vom Chef oder der Chefin bekommst du auch noch eine Förderung vom Staat. Dieser fördert Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage, die im Fall von Sparplänen bis zu 80 Euro pro Jahr betragen kann. Genauer gesagt werden 20 Prozent der VL-Einzahlungen gefördert. Möchtest du die volle Förderung vom Staat bekommen, musst du also den Maximalbetrag von 40 Euro im Monat einzahlen. Allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bei Sparplänen liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 für Singles bzw. 40.000 Euro für Paare.

Um von der staatlichen Prämie zu profitieren, musst du sie bei der Einkommensteuererklärung beantragen. Deine Bank schickt dir meist die entsprechenden Formulare zu, die du ausfüllen kannst und ans Finanzamt übermittelst.

Im Finanzrocker-Podcast: ETFs und vermögenswirksame Leistungen

Alles, was du zum Thema ETFs, Robo-Advisor und vermögenswirksame Leistungen wissen musst, kannst du auch parallel im Finanz-Podcast von Finanzrocker hören.

So bekommst du Vermögenswirksame Leistungen

Um förderberechtigt zu sein, musst du deinem Arbeitgeber nachweisen, dass du über einen entsprechenden Sparplan verfügst. Ob es sich bei diesem um einen Bausparvertrag, Banksparplan, ETF-Sparplan, Fondssparplan oder Aktiensparplan handelt, spielt keine Rolle. Achte nur darauf, dass deine Anlage VL-berechtigt ist. Falls dies nicht explizit im Vertrag erwähnt wird, frag am besten vorab beim betreffenden Anbieter nach. Einige bewerben ihre Produkte auch ausdrücklich als VL-Sparplan und Co.

Laufzeit von VL

Vermögenswirksame Leistungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Dabei werden die VL sechs Jahre am Stück auf deine Anlage eingezahlt, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr. Nur, wenn du die volle Laufzeit durchläufst, bekommst du am Ende deine staatlichen Prämien ausgezahlt. Nach dem sechsten Jahr kannst du aber mit einem neuen Vertrag Einzahlungen fortführen. Viele Anbieter kommen vor Ablauf der Frist automatisch mit einem neuen Angebot auf dich zu. Dir steht es natürlich frei, dich anderweitig umzusehen.

Diese Personen dürfen vermögenswirksame Leistungen erhalten:

  • Arbeitnehmer:innen
  • Auszubildende
  • Beamt:innen
  • Richter:innen
  • Soldat:innen

Müssen VL versteuert werden?

Mit vermögenswirksamen Leistungen wird im Prinzip dein Bruttogehalt aufgestockt, daher sind diese auch steuer- und sozialabgabenpflichtig. Dadurch verringert sich dein Nettogehalt womöglich geringfügig. Dein Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf dein Anlagekonto.

Erteile einen Freistellungsauftrag

In Deutschland müssen Kapitalerträge, zum Beispiel aus Aktiengewinnen, versteuert werden. Dazu zählen auch die Kapitalerträge des Sparvertrags, auf den du vermögenswirksame Leistungen erhältst. Richte daher bei der betreffenden Bank am besten schon bei Vertragsabschluss einen Freistellungsauftrag für das Jahr ein, in dem dein Vertrag ausläuft. So kannst du als alleinstehende Person bis 1.000 Euro, als (Ehe-)Paar bis zu 2.000 Euro pro Jahr unversteuert erhalten.

Tabelle: VL und die Arbeitnehmersparzulage: So viel Geld ist drin

AnlageartVL vom ArbeitgeberStaatliche Förderung
Einkommensgrenze
Aktiensparplanmöglichmax. 20 % der Sparsumme;
höchstens 80 € pro Jahr
für Singles und 160 € pro Jahr
für Verheiratete
20.000 € für Alleinstehende bzw. 40.000 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen)
ETF-Sparplan
möglichmax. 20 % der Sparsumme;
höchstens 80 € pro Jahr
für Singles und 160 € pro Jahr
für Verheiratete
20.000 € für Alleinstehende bzw. 40.000 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen)
Fondssparplanmöglichmax. 20 % der Sparsumme;
höchstens 80 € pro Jahr
für Singles und 160 € pro Jahr
für Verheiratete
20.000 € für Alleinstehende bzw. 40.000 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen)
Baufinanzierung
möglichmax. 9 % der Sparsumme;
höchstens 43 € pro Jahr
für Singles und 86 € pro Jahr
für Verheiratete
17.900 € für Alleinstehende bzw. 35.800 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen)
Bausparvertragmöglichmax. 9 % der Sparsumme;
höchstens 43 € pro Jahr
für Singles und 86 € pro Jahr
für Verheiratete
17.900 € für Alleinstehende bzw. 35.800 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen)

Wie die Tabelle zeigt, hast du vielfältige Möglichkeiten, das Geld deines Betriebs zu investieren. In den weiteren Abschnitten fokussieren wir uns auf die Bereiche, die mit einem Börseninvestment zu tun haben. Hierbei hast du mit Aktien, Fonds oder ETFs hohe Gewinnchancen. Allerdings ist die Anlageform risikoreicher als beispielsweise ein Bausparvertrag mit Festzins in der Ansparphase.

VL-Fondssparplan

VL-Fondssparen ist für alle geeignet, die sich nicht davor scheuen, ihr Geld am Aktienmarkt anzulegen. Die Renditechancen sind bei Fondssparplänen deutlich höher als bei konservativen Bankprodukten wie Tages- oder Festgeldkonto. Fonds gelten wegen der Streuung in verschiedene Unternehmen, Branchen oder Länder als sicherer als Einzelaktien. Bei Fondssparplänen handelt es sich oft um aktiv gemanagte Fonds. Die Einrichtung und Betreuung durch die Bank kostet also Gebühren.

Nicht jeder Fondssparplan ist VL-fähig

Der Gesetzgeber gibt einen Anteil von mindestens 60 Prozent Aktien vor, damit ein Fonds als VL-Anlage angeboten werden darf. Achte bei der Auswahl deines Fondssparplans auf die VL-Freigabe deiner Bank.

ETF-Sparplan

Eine spezielle Form des Fondssparplans ist der ETF-Sparplan. Diese sind nicht aktiv gemanagt und daher meist günstiger in der Anschaffung und Haltung. Ein ETF bildet einen bereits bestehenden Aktienindex ab und gilt daher als vergleichsweise risikolos für eine Börseninvestition: Da hierbei meist Indizes mit einer Vielzahl von Posten abgebildet werden, ist die Risikostreuung besonders hoch. ETFs sind mittlerweile gängiger als klassische Fonds. Natürlich gibt es inzwischen auch ETF-Sparpläne, die VL-berechtigt sind. Anleger:innen können also aus einer großen Zahl an Kandidaten wählen und beispielsweise auch Faktoren wie Nachhaltigkeit berücksichtigen.

VL-Aktiensparplan

Bei einem Aktiensparplan investierst du dein Geld in eine oder mehrere Aktien. Im Gegensatz zu Fonds setzt du also auf einen Einzelwert statt in viele hundert oder tausend Aktien. Förderungsmöglichkeiten vom Arbeitgeber und Staat sind hier ebenso möglich. Dennoch stellen Aktiensparpläne ein größeres Risiko dar, da du alles auf eine Karte setzt. Wenn du mit Vermögenswirksamen Leistungen langfristig fürs Alter vorsorgen willst, eignen sie sich also nur bedingt für dich.

Häufige Fragen zu VL

Hier noch einige Detailfragen zu Vermögenswirksamen Leistungen.

Was ist, wenn mein Einkommen in den sieben Jahren steigt?

Steigt dein Gehalt, kannst du den VL-Sparplan weiterhin nutzen. Lediglich die staatliche Förderung fällt weg, wenn dein neues Gehalt die Einkommensgrenze dafür übersteigt. Sie beträgt 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr für Alleinstehende, 40.000 Euro für Paare.

Kann ich den Sparplan danach auch weiterlaufen lassen?

Ja, das ist möglich. Du musst den Vertrag nicht kündigen. Du bist auch nicht gezwungen, dir deine mögliche Rendite sofort auszuzahlen. Schließlich kann es sein, dass du dich nach der Sieben-Jahres-Frist in einem ungünstigen Verkaufszeitpunkt befindest. Lediglich die staatliche Prämie wird nun fällig, sofern du die Voraussetzungen dazu erfüllst.

Kann ich den Sparvertrag vorzeitig kündigen?

Das ist möglich, doch dann verlierst du den Anspruch auf die staatliche Förderung. Die Zuzahlungen vom Arbeitgeber laufen bis zur Kündigung weiter.

Kann ich auch einen VL-Sparplan führen, wenn mein Einkommen die Grenze überschreitet?

Du kannst jederzeit einen VL-Sparplan eröffnen, sofern dein Arbeitgeber dazu bereit ist, etwas hinzuzuzahlen. Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle. Lediglich die Förderung vom Staat mit bis zu 80 Euro im Jahr fällt weg, wenn du die Einkommensgrenze überschreitest.

Was passiert, wenn ich zwischenzeitlich den Job wechsle?

Ist dein neuer Arbeitergeber ebenfalls so freundlich, dir VL zu zahlen, kannst du den Vertrag ganz normal weiterlaufen lassen. Ist das nicht der Fall, kannst du ihn selbst fortführen, indem du aus eigener Tasche auf den Vertrag einzahlst. Alternativ kannst du die Einzahlungen auch stoppen und den Sparplan ruhen lassen. Willst du die staatliche Prämie erhalten, die du bis dahin erspart hast, darfst du ihn aber nicht vorzeitig auflösen.

Muss mein Arbeitgeber mich fördern?

Die Leistung ist freiwillig. Du hast also leider keinen Anspruch darauf. Allerdings gibt es bestimmte Berufe, in denen die Leistung Teil eines Tarifvertrags ist. Dann gelten jedoch oft bestimmte Grenzen, d.h. du bekommst nicht die vollen 40 Euro pro Monat. Du kannst aber aus eigener Tasche bis auf diesen Betrag aufstocken.

Bekomme ich die Förderung auch, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Dein Arbeitgeber bestimmt selbst, ob du als Teilzeitkraft den vollen Anteil bekommst, den deine Vollzeit-Kolleg:innen erhalten. Meistens ist der Betrag jedoch anteilig niedriger.

Für den VL-Sparplan brauchst du ein Depot

Willst du nun auch von den Möglichkeiten profitieren, die dir das VL-Sparen bietet, solltest du dich nach einem Depot umsehen. Hast du schon eins, kannst du direkt loslegen und nach geeigneten Sparplänen suchen. Sie müssen für Vermögenswirksame Leistungen geeignet sein und bestimmte Kriterien erfüllen, wie wir dir oben bereits aufgezeigt haben. Im Zweifel sprichst du direkt deine Bank an und lässt dir geeignete Produkte zeigen.

Hast du noch kein Depot, helfen dir unser Depotvergleich und unsere Depot-Detailansichten sicher, das geeignete Angebot zu finden. Nutzt du dein Depot nicht anderweitig, solltest du vor allem auch auf günstige Preise für das Einrichten von Sparplänen achten. Möchtest du dein Depot auch für weitere Investitionen nutzen, achte auf alle Depotkosten, die anfallen könnten.

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