Mistrade: Wie der Fat-Finger-Error zu Millionenverlusten führen kann

In den Börsennachrichten hört man immer wieder von Fehlkäufen großer Investoren, die oft erhebliche Verluste zur Folge haben. Manchmal fällt in diesem Zusammenhang auch der Begriff Mistrade. Allerdings ist nicht jedes Verlustgeschäft gleich ein Mistrade. Wann aber wird ein Wertpapierhandel zum Mistrade? Und gibt es Regelungen, in denen beschrieben wird, was im Falle eines Mistrades zu tun ist?

Was ist ein Mistrade?

Als Mistrade wird ein Wertpapiergeschäft auf dem Finanzmarkt bezeichnet, das versehentlich fehlerhaft ausgeführt wurde. Fehlerhaft bedeutet, dass der Handel zu einem Preis zustande kam, der nicht marktgerecht ist. Ein Mistrade kann sowohl im börslichen als auch im außerbörslichen Handel vorkommen und sowohl vom Börsenmakler als auch vom Kunden ausgehen. Manche Online-Broker bezeichnen allgemein auch Geschäfte als Mistrades, bei denen ein Verlust gemacht wurde. Allerdings ist das die weniger übliche Verwendung des Begriffs.

Fat-Finger-Error: Wie entsteht ein Mistrade?


Mistrades können entweder durch technische Fehler bei der Datenübermittlung im jeweiligen Handelssystem oder durch einen sogenannten Fat-Finger-Error, zu Deutsch Dicker-Finger-Fehler, zustande kommen. Fat-Finger-Errors entstehen durch Tippfehler auf der Computertastatur. Beim Wertpapierhandel werden durch diese Tippfehler wesentlich höhere oder auch niedrigere Beträge umgsetzt als eigentlich beabsichtigt. Zum Beispiel könnte es passieren, dass ein Händler nicht, wie ursprünglich geplant, 10 Aktien eines Unternehmens für je 100 Euro verkauft, sondern 100 Aktien für je 10 Euro.

Mistrades rückgängig machen, geht das?

Grundsätzlich ist es möglich, Mistrades rückgängig zu machen. Durch diese Möglichkeit soll verhindert werden, dass aufgrund versehentlich fehlerhafte Wertpapiergeschäfte große Verluste in Kauf genommen werden müssen. Allerdings muss eine Wertpapiertransaktion bestimmte Bedingungen erfüllen, um als Mistrade gelten und annulliert werden zu können.

Mistrade-Regelungen beim börslichen Handel

Beim börslichen Handel sind diese Bedingungen üblicherweise in den Regelwerken der Börsen festgelegt. Nach dem Regelwerk der Frankfurter Börse ist eine Transaktion ein Mistrade, wenn

  • im technischen System der Börse ein Fehler vorliegt,
  • das Limit eines Auftrags irrtümlich falsch eingetragen wurde und der Preis dadurch zum Zeitpunkt des Handels nicht marktgerecht war,
  • ein Preis offensichtlich nicht marktgerecht gestellt wurde oder
  • ein erheblicher Schaden entstünde, würde das Geschäft nicht aufgehoben.
Marktgerechter Preis

Die Definitionen, wann ein marktgerechter Preis vorliegt und wann nicht, weichen in den einzelnen Regelwerken erheblich voneinander ab. Entsprechend schwer ist es, einen Handel als Mistrade einzustufen. Meistens ist immerhin eine bestimmte Mindestschadenssumme festgelegt, die gegeben sein muss, damit ein Handel als Mistrade deklariert werden kann. Da eine Mindestschadenssumme allerdings nur in Differenz zum jeweiligen marktgerechten Preis entstehen kann, bietet auch diese Regelung keine besonders gute Handhabe für die Einstufung einer Transaktion als Mistrade.

Ist eine oder sind mehrere dieser Bedingungen erfüllt, muss bei der Börse, an der der Handel abgewickelt wurde, ein Mistradeantrag gestellt werden. Dieser Antrag ist meist auf den Internetseiten der Börsen online verfügbar, kann aber auch per Telefon, Fax oder in elektronischer Form gestellt werden. Zu beachten ist allerdings, dass er nur innerhalb einer zeitlich eng begrenzten Frist eingereicht werden kann. Auf diese Weise wollen die Börsen langwierige Gerichtsprozesse vermeiden und für sich Rechtssicherheit schaffen. Die Fristen für einen Mistradeantrag sind von Börse zu Börse unterschiedlich: Hat man an der Frankfurter Börse zwei Handelsstunden nach Eingang der Ausführungsbestätigung Zeit, den Antrag zu stellen, beträgt die Frist an der London Stock Exchange lediglich eine halbe Stunde. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Mistrade vorliegt, fällt die zuständige Handelsüberwachungsstelle der jeweiligen Börse.

Regelungen für den außerbörslichen Direkthandel

Beim außerbörslichen Direkthandel werden Mistrade-Regelungen individuell zwischen dem Online Broker und dem Handelspartner vereinbart. Oft orientieren sich die Broker dabei an den Regelwerken der Börsen. Zu finden sind die Mistrade-Regelungen der Broker üblicherweise online in den jeweiligen AGBs.

Will man außerbörslich handeln, spart man sich zwar die Börsengebühren, dafür ist das Risiko eines Mistrades aber für gewöhnlich höher als beim börslichen Handel: Da man im Direkthandel unmittelbar mit dem Emittenten handelt, ist man auf die Kursinformationen und Aktienpreise angewiesen, die man vom Emittenten erhält. Im Prinzip ist man also von der Seriösität seines Handelspartners abhängig. Beim Handel an der Börse dagegen kann man alle Kurse meist in Echtzeit einsehen und sich auf der Basis dieser Informationen sein eigenens Bild machen. Um sicherzugehen, dass man sich im Falle eines Mistrades auf rechtliche Grundlagen stützen kann, sollte man auf der jeweiligen Website des Online Brokers prüfen, ob Mistrade-Regeln in den AGBs festgelegt sind.

Wie die Beispiele zeigen, gibt es weder für den außerbörslichen Handel noch für den Handel an den Börsen selbst einheitlichen Regelungen bezüglich der Fristen für einen Mistrade-Antrag. In der Regel kann man sich aber sowohl beim börslichen als auch beim Direkthandel an den Handelszeiten der Börsen orientieren. Demnach endet die Frist spätestens am nächsten Handelstag, genauer um 12 Uhr des nächsten Handelstags.

Die spektakulärsten Mistrades der Vergangenheit

Gerade im elektronischen Handel kommt es immer wieder zu Mistrades. Meistens handelt es sich dabei aber um kleinere Summen, die keine erheblichen Auswirkungen haben. Manchmal kann ein Mistrade allerdings zu merklichen Kursschwankungen und im schlimmsten Fall zu Millionenverlusten führen. Das zeigen einige Beispiele aus den letzten Jahren:

  • Flash Crash: Im Jahr 2016 verlor das Britische Pfund innerhalb kürzester Zeit 6 Prozent gegenüber dem US-Dollar. Vermutlich war ein Fat-Finger-Error der Auslöser für diese Kursschwankung. Er konnte jedoch schnell wieder behoben werden.
  • Schadenersatz in Millionenhöhe: Der Investor Armin S. kaufte im Jahr 2015 Aktien eines französischen Unternehmens, deren Wert zum Zeitpunkt der Auftragsausführung 500 Mal unter ihrem eigentlichen Wert lag. Im Nachhinein sah sich seine Bank nicht an das Geschäft gebunden und stornierte den Auftrag – zu spät, wie Armin S. fand: Er verklagte das Unternehmen auf Schadenersatz in Höhe von 152 Millionen Euro. Zum Zeitpunkt der Recherche war der Ausgang des Falls noch offen.
  • Einmal das Bruttoinlandsprodukt Schwedens: Von einem japanischen Broker wurden im Jahr 2014 Wertpapieraufträge von gut 600 Milliarden US-Dollar an der Börse platziert – eine unbeabsichtigt viel zu hohe Order. Wäre die Order ausgeführt worden, wäre sie mehr wert gewesen als das gesamte Bruttoinlandsprodukt Schwedens.

Seriöse Online Broker über Vergleich finden

Die Zusammenhänge und Regelungen des Börsenhandels sind oft nicht ganz einfach zu verstehen. Um sinnvoll an der Börse handeln zu können, Verlustgeschäfte möglichst zu vermeiden und einen eventuellen Mistrade rechtzeitig zu erkennen, reicht der Besitz eines Wertpapierdepots deshalb meist nicht aus. Vor der ersten Orderplatzierung empfielt es sich, die Konditionen der verschiedenen Online Broker zu vergleichen, um unnötige Kosten wie hohe Depotführungsgebühren zu sparen. Das gelingt am besten durch einen Brokertest. Er kann helfen, den Anbieter mit den passenden Konditionen zu finden.

Saskia ist promovierte Germanistin und arbeitet seit 2017 im Finanzbereich. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich Wertpapierdepot, Bausparen, sowie bei Unfall- und Sterbegeldversicherung.
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